Durch die Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 im Bundesgesetzblatt vom 05.12.2024 sinkt ab dem 06.12.2024 der Durchschnittssatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 (2. Alt.) UStG.
mehrDer sonntägliche Verkauf von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck in einem Gartenmarkt verstößt nicht gegen das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, weil diese Waren dem Randsortiment zuzurechnen sind.
mehrDer Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2025 unverändert 5,0 Prozent betragen.
mehrAuch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.
mehrDas Amtsgericht Frankfurt belegte einen Kfz-Fahrer mit festgestellter Blutalkoholkonzentration von 1,32 ‰ wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr mit einer Geldstrafe und ordnete die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Seine Erklärung, ein paar Schnaps-Pralinen gegessen zu haben und nichts von dem alkoholischen Inhalt der Pralinen bemerkt zu haben, wertete das Gericht als nicht glaubhafte Schutzbehauptung.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Martin Meyer
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
Dr. Udo Meyer
Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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